Heimatausweis für auswärtigen Wochenaufenthalt

Der Aufenthalt einer Person wird bezeichnet als vorübergehende oder kurzfristige Anwesenheit in einer Gemeinde für einen bestimmten Zweck.

Als Wochenaufenthalt gilt der Aufenthalt einer Person, welche die Arbeitstage am Arbeitsort und die wöchentliche Freizeit (in der Regel das Wochenende) bei ihrer Familie verbringt. Die Rückkehr an den Familienort muss regelmässig sein.

Der Heimatausweis wird in der Regel auf ein Jahr befristet und ist nach Ablauf der Gültigkeit zu verlängern. Er ist bei der Abteilung Einwohnerdienste der Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen. Sie können den Heimatausweis bei der Abteilung Einwohnerdienste bestellen. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.

Zuständig

Einwohnerdienste

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