Leumundzeugnis

Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Rottenschwil ausgestellt werden. Es kann am Schalter der Gemeindekanzlei bestellt werden.

Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.

Zuständig

Gemeindekanzlei

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Diese Gruppe beinhaltet alle Skripte für analytisches Tracking und zugehörige Cookies.