Identitätskarte und Schweizer Pass

Pass 22 und Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte)

Der Pass 22 bzw. das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) ist beim Ausweiszentrum Aarau via Internet www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 zu beantragen.

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden).

Zukünftige Eheleute können max. 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen (Zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen).

Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift).

Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum Aargau zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA, V PAY, TWINT).

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.

Identitätskarte

Um eine Identitätskarte zu beantragen, ist die persönliche Vorsprache bei der  Abteilung Einwohnerdienste notwendig. Bei unmündigen oder bevormundeten Personen hat die gesetzliche Vertretung den Antrag mitzuunterzeichnen. Es ist ein aktuelles Passfoto gemäss den Kriterien des Bundesamts für Polizei sowie gegebenenfalls die alte Identitätskarte oder eine Verlustanzeige der Regional- oder Kantonspolizei mitzubringen.

Provisorischer Pass

In dringenden Situationen, namentlich, wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist)
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,

kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und Basel-Mulhouse-Freiburg können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Einige wenige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen. Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen erteilt.

Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustanzeige (einer schweizerischen Polizeidienststelle) kann bei der Abteilung Einwohnerdienste ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.

Einreisebestimmungen

Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen

 

Zuständig

Einwohnerdienste

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