Adressänderung / Umzug innerhalb Rottenschwil

Sie ziehen innerhalb Rottenschwil um?

Wir bitten Sie, sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Abteilung Einwohnerdienste mit folgenden Unterlagen zu melden:

SchweizerInnen

SchweizerInnen können einen Umzug auch telefonisch oder via E-Mail melden und müssen in diesem Fall die Unterlagen per Post zusenden.

  • Meldebestätigung
  • Mietvertrag / Bestätigung Vermieter

AusländerInnen

Für AusländerInnen ist ein persönliches Erscheinen am Schalter notwendig.

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis

 

Adressänderung elektronisch vornehmen

Sie können Ihre Adressänderung auf folgender Internetseite auch elektronisch vornehmen:

ag.eumzug.swiss

 

Zuständig

Einwohnerdienste

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