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Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Mai/Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November/Dezember).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Die Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet ebenfalls zweimal pro Jahr – in der Regel im Anschluss an die Einwohner-Gemeindeversammlung – statt.

Die Gemeindeversammlungsdaten für das Jahr 2010:

  • Einwohnergemeinde, 04. Juni 2010
  • Ortsbürgergemeinde, 07. Juni 2010
  • Einwohner- & Ortsbürgergemeinde, 26. November 2010