Ordentliche Einbürgerung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
  • Niederlassungsbewilligung C
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein und die schweizerische Rechtsordnung beachten.

Weitere Informationen

Die Gemeindekanzlei erteilt Ihnen gerne weitere Informationen oder stellt Ihnen die nötigen Formulare zu.

Informationen des Staatssekretariat für Migration
Staatssekretariat für Migration SEM

Übungstest

Der Übungstest ist unter folgendem Link abrufbar: Übungstest Einbürgerung Aargau.

Zuständig

Gemeindekanzlei

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