Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wir bitten Sie, sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Abteilung Einwohnerdienste abzumelden.

Benötigte Unterlagen

  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis (Ausländer)

Wegzug elektronisch vornehmen

Sie können Ihren Wegzug auf folgender Internetseite auch elektronisch vornehmen:

ag.eumzug.swiss

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Zuständig

Einwohnerdienste

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